Prüfungsvorbereitung
auf die
"sektorale Heilpraktikerprüfung (HPP) Podologie"
Sektorale
HPP
für
Podologen
Es gibt nun auch in Hessen für staatlich
anerkannte Podologen, die Möglichkeit, eine
"sektorale
Heilpraktikererlaubnis Podologie" zu erwerben.
Im Sinne des Heilpraktikergesetzes bedeutet Ausübung der
Heilkunde die selbstständige Erhebung von Diagnosen,
Durchführung von Heil- oder Linderungsmaßnahmen im Falle von
Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch
wenn diese im Auftrage einer anderen Person durchgeführt
werden, die keine ärztliche Approbation besitzt.
Der Erwerb einer eingeschränkten
Heilpraktikererlaubnis hat für einen Podologen den Vorteil,
dass er dann auch selbständig
Patienten annehmen darf und diese Leistung mit privaten
Krankenkassen bzw. direkt mit den Patienten abrechnen kann.
Auch bei der Wundbehandlung ist der Podologe mit
eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis nicht mehr nur auf
ärztliche Anordnungen angewiesen.
Da die Heilpraktikertätigkeit von der
Umsatzsteuer befreit ist, werden die Leistungen eines privat
arbeitenden Podologen mit eingeschränkter
Heilpraktikererlaubnis nicht umsatzsteuerpflichtig. Außerdem
benötigt der Podologe keine getrennten Räumlichkeiten für
diejenigen Behandlungen, die mit der gesetzlichen
Krankenkasse abgerechnet werden, und Leistungen, die privat
durchgeführt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb
der "sektoralen Heilpraktikererlaubnis Podologie"
Es gelten die in der
„Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“
genannten Voraussetzungen:
· abgeschlossenes 25. Lebensjahr · mindestens
Hauptschulabschluss, Ausbildungsnachweis Podologie
· keine Vorstrafenbelastung
· Gesundheitszeugnis · eine in Deutschland gültige
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung · eine mündliche
Prüfung vor dem Gesundheitsamt, in die Bewerber zeigen
sollen, dass sie über genügend diagnostische Fähigkeiten
verfügen, um ihre Grenzen zu erkennen s.u.
Umfang der mündlichen
Überprüfungen vor dem Gesundheitsamt
Die Überprüfung dauert maximal 40
Minuten. Dabei handelt es sich um keine zweite Fachprüfung
auf dem Gebiet der Podologie. Die Bewerber müssen vielmehr
zeigen, dass sie über ausreichende diagnostische Fähigkeiten
verfügen, um Krankheitsbilder in ihrem Bereich
differenzialdiagnostisch beurteilen zu können und
gegebenenfalls die Patienten zur weiteren Abklärung zu
Fachärzten mit den entsprechenden klinischen
Untersuchungsverfahren zuschicken. Das schließt auch
insbesondere die Grenzen der "eingeschränkten
Heilpraktikertätigkeit auf das Gebiet der Podologie"
gegenüber der Tätigkeit von Heilpraktikern mit der vollen
Heilpraktikererlaubnis ein. Die Bewerber
müssen in der Prüfung zeigen,
dass sie mit allen einschlägigen Krankheitsbildern vertraut
sind, auch infektiösen Erkrankungen und Krankheiten, die
zwar nicht in das Gebiet der Podologie normalerweise fallen,
aber unter Umständen mit solchen verwechselt werden können.
Weiterhin sollten die Bewerber mit den wichtigsten
gesetzlichen Regelungen bezüglich des Heilpraktikerrufes
vertraut sein.
Die volle Heilpraktikererlaubnis
für Podologen
Wer seine Tätigkeit
erweitern und zusätzliche Behandlungen auf dem Gebiet der
Naturheilkunde anbieten möchte oder auch ganz andere
Krankheitsbilder behandeln will, sollte über die volle
Zulassung als Heilpraktiker nachdenken. Er müsste dann die
normale Heilpraktikerüberprüfung absolvieren, die einen
schriftlichen und einen mündlichen Teil hat. Der
schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Multiple
Choice-Fragen aus dem gesamten Bereich der Medizin, sofern
sie zur Gefahrenabwehr relevant ist. Für diese Überprüfung
müssten sich Podologen sicherlich viel umfassender
vorbereiten, aufgrund ihrer medizinischen Vorbildung würde
sich aber auch hier die Vorbereitungszeit gegenüber jemanden
ohne entsprechende Vorbildung deutlich verkürzen!
Antragsstellung, Prüfungstermine und zuständige
Gesundheitsämter
Grundsätzlich sind in Hessen die Gesundheitsämter der
Kreise, in denen die Bewerber ihre Praxis ausüben bzw. in
denen sie ihren ersten Wohnsitz haben, für die Zulassung
zuständig.
Die Überprüfungen für die
"eingeschränkte
Heilpraktikererlaubnis Podologie" werden wie die anderen
Heilpraktikerüberprüfungen zweimal im Jahr, im März und im
Oktober stattfinden. Der Antrag wird an das örtliche
Ordnungsamt gestellt und soll im Allgemeinen (bitte
Einzelheiten vor Ort nachfragen!) die folgende Unterlagen
enthalten:
· formloser schriftlicher Antrag · Geburtsurkunde
oder Geburtsschein · Aufenthaltsbescheinigung des
Einwohnermeldeamtes · Lebenslauf ·
Schulabschluss Zeugnis · mitgliederbezogene
Unterlagen · amtliches Führungszeugnis (maximal
drei Monate vor Antragsstellung erstellt) ·
ärztliche Bescheinigung (maximal drei Monate alt) ·
Erklärung, dass kein Strafverfahren oder ein
staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist ·
zusätzlich Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung zum
staatlich anerkannten Podologen · eine Erklärung,
sich ausschließlich auf dem Gebiet der Podologie
heilkundlich betätigen zu wollen.
Vorbereitungskurs auf die
"sektorale HPP Podologie"
Kursziele, Kurszeiten, Kursort
Aufarbeitung und
Wiederholung aller relevanten Themen bezüglich der
"eingeschränkten
Heilpraktikeüberrprüfung Podologie",
differenzialdiagnostische Übungen, Prüfungstraining,
Gesetzeskunde und Infektionslehre. Es sind 56
Unterrichtsstunden verteilt auf sieben Seminare mit jeweils
8 Unterrichtsstunden freitags 15.00 Uhr bis 22:00 Uhr
geplant, verteilt über ein halbes Jahr.
Der
Vorbereitungskurs ist auch für diejenigen geeignet, die
schon viele Jahre praktisch tätig sind und sich wieder in
die Theorie einarbeiten müssen. Die Unterrichtseinheiten
finden in der
Heilpraktikerschule Reinhard Schaub,
Raabestraße 14b,
34 119 Kassel
statt.
Kursstruktur, Themenübersicht
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Seminar I |
Seminar II |
Seminar III |
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Rechtskunde, Anamnese,
klinische
Untersuchungsverfahren,
Erkrankungen
Bewegungsapparat I, differenzialdiagnostische
Übungen und Fallbeispiele
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Erkrankungen Bewegungsapparat
II,
Diabetes mellitus I
Notfälle I
differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele
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Diabetes mellitus
II, Stoffwechselerkrankungen
Erkrankungen
Herz-Kreislauf
differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele
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Seminar IV
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Seminar V
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Seminar VI und VII
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Relevante Inhalte
aus der Infektionslehre, STD-Erkrankungen
Erkrankungen
Neurologie I
differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele
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Erkrankungen
Neurologie II
Notfälle II
Hämatologie und
Labor differenzialdiagnostische Übungen und
Fallbeispiele
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Dermatologie
Hormonsystem
Wiederholung und intensives Prüfungstraining
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Unterrichtsmaterialien,
Teilnehmerzahlbegrenzung Zu jeder Lehreinheit
stehen Skripte und Fragen zur Nacharbeitung zur Verfügung.
Weitere Literatur auf Anfrage! Um effizientes Arbeiten zu
ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl in allen 7 Seminaren auf
maximal 12 begrenzt!
Kurleitung R.
Schaub, Heilpraktiker ; es besteht 25- jährige Erfahrung mit
Prüfungsvorbereitung für Heilpraktiker in unterschiedlichen
Bundesländern!
Teilnahmevoraussetzungen,
Gebühren Das Seminar ist konzipiert für
ausgebildete Podologen mit entsprechenden Vorkenntnissen.
Die Gebühr für die 7 aufeinander aufbauenden Seminare
beträgt 420 €, zahlbar in drei Raten zu 140 €.
Termine zur Vorbereitung auf die
Heilpraktikerprüfung März 2012 17. November, 09.
Dezember 2011, 20. Januar, 03. Februar, 17 Februar,
01. März und 16. März 2012 jeweils von 15.00 bis 22:00 Uhr
mit entsprechenden Pausen.
Rückfragen, Anmeldung
Reinhard Schaub, Heilpraktiker Raabestraße 14 B 34 119
Kassel Telefon: 0561-890149 E-Mail:
info@schaub-heilpraktiker.de
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