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 · Sektorale Heilpraktikererlaubnis
 

Prüfungsvorbereitung  auf die "sektorale Heilpraktikerprüfung (HPP) Podologie"

Sektorale HPP  für Podologen

Es gibt nun auch in Hessen für staatlich anerkannte Podologen, die Möglichkeit, eine "sektorale Heilpraktikererlaubnis Podologie" zu erwerben.

Im Sinne des Heilpraktikergesetzes bedeutet Ausübung der Heilkunde die selbstständige Erhebung von Diagnosen, Durchführung von Heil- oder Linderungsmaßnahmen im Falle von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn diese im Auftrage einer anderen Person durchgeführt werden, die keine ärztliche Approbation besitzt.

Der Erwerb einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat für einen Podologen den Vorteil, dass er dann auch selbständig Patienten annehmen darf und diese Leistung mit privaten Krankenkassen bzw. direkt mit den Patienten abrechnen kann. Auch bei der Wundbehandlung ist der Podologe mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis nicht mehr nur auf ärztliche Anordnungen angewiesen.

Da die Heilpraktikertätigkeit von der Umsatzsteuer befreit ist, werden die Leistungen eines privat arbeitenden Podologen mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis nicht umsatzsteuerpflichtig. Außerdem benötigt der Podologe keine getrennten Räumlichkeiten für diejenigen Behandlungen, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, und Leistungen, die privat durchgeführt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der "sektoralen Heilpraktikererlaubnis Podologie"

Es gelten die in der „Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ genannten Voraussetzungen:

· abgeschlossenes 25. Lebensjahr
· mindestens Hauptschulabschluss, Ausbildungsnachweis Podologie

· keine Vorstrafenbelastung
· Gesundheitszeugnis
· eine in Deutschland gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
· eine mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt, in die Bewerber zeigen sollen, dass sie über genügend diagnostische Fähigkeiten verfügen, um ihre Grenzen zu erkennen s.u.

Umfang der mündlichen Überprüfungen vor dem Gesundheitsamt

Die Überprüfung dauert maximal 40 Minuten. Dabei handelt es sich um keine zweite Fachprüfung auf dem Gebiet der Podologie. Die Bewerber müssen vielmehr zeigen, dass sie über ausreichende diagnostische Fähigkeiten verfügen, um Krankheitsbilder in ihrem Bereich differenzialdiagnostisch beurteilen zu können und gegebenenfalls die Patienten zur weiteren Abklärung zu Fachärzten mit den entsprechenden klinischen Untersuchungsverfahren zuschicken. Das schließt auch insbesondere die Grenzen der "eingeschränkten Heilpraktikertätigkeit auf das Gebiet der Podologie" gegenüber der Tätigkeit von Heilpraktikern mit der vollen Heilpraktikererlaubnis ein. Die Bewerber  müssen in der Prüfung zeigen, dass sie mit allen einschlägigen Krankheitsbildern vertraut sind, auch infektiösen Erkrankungen und Krankheiten, die zwar nicht in das Gebiet der Podologie normalerweise fallen, aber unter Umständen mit solchen verwechselt werden können. Weiterhin sollten die Bewerber mit den wichtigsten gesetzlichen Regelungen bezüglich des Heilpraktikerrufes vertraut sein.

Die volle Heilpraktikererlaubnis für Podologen

Wer seine Tätigkeit erweitern und zusätzliche Behandlungen auf dem Gebiet der Naturheilkunde anbieten möchte oder auch ganz andere Krankheitsbilder behandeln will, sollte über die volle Zulassung als Heilpraktiker nachdenken. Er müsste dann die normale Heilpraktikerüberprüfung absolvieren, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil hat. Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Multiple Choice-Fragen aus dem gesamten Bereich der Medizin, sofern sie zur Gefahrenabwehr relevant ist. Für diese Überprüfung müssten sich Podologen sicherlich viel umfassender vorbereiten, aufgrund ihrer medizinischen Vorbildung würde sich aber auch hier die Vorbereitungszeit gegenüber jemanden ohne entsprechende Vorbildung deutlich verkürzen!

Antragsstellung, Prüfungstermine und zuständige Gesundheitsämter

Grundsätzlich sind in Hessen die Gesundheitsämter der Kreise, in denen die Bewerber ihre Praxis ausüben bzw. in denen sie ihren ersten Wohnsitz haben, für die Zulassung zuständig.

Die Überprüfungen für die "eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Podologie" werden wie die anderen Heilpraktikerüberprüfungen zweimal im Jahr, im März und im Oktober stattfinden. Der Antrag wird an das örtliche Ordnungsamt gestellt und soll im Allgemeinen (bitte Einzelheiten vor Ort nachfragen!) die folgende Unterlagen enthalten:

  · formloser schriftlicher Antrag
 · Geburtsurkunde oder Geburtsschein
 · Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
 · Lebenslauf
 · Schulabschluss Zeugnis
 · mitgliederbezogene Unterlagen
 · amtliches Führungszeugnis (maximal drei Monate vor Antragsstellung erstellt)
 · ärztliche Bescheinigung (maximal drei Monate alt)
 · Erklärung, dass kein Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
 · zusätzlich Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Podologen
 · eine Erklärung, sich ausschließlich auf dem Gebiet der Podologie heilkundlich betätigen zu wollen.

Vorbereitungskurs auf die "sektorale HPP Podologie"

Kursziele, Kurszeiten, Kursort

Aufarbeitung und Wiederholung aller relevanten Themen bezüglich der "eingeschränkten Heilpraktikeüberrprüfung Podologie", differenzialdiagnostische Übungen, Prüfungstraining, Gesetzeskunde und Infektionslehre. Es sind 56 Unterrichtsstunden verteilt auf sieben Seminare mit jeweils 8 Unterrichtsstunden freitags 15.00 Uhr bis 22:00 Uhr geplant, verteilt über ein halbes Jahr.

Der Vorbereitungskurs ist auch für diejenigen geeignet, die schon viele Jahre praktisch tätig sind und sich wieder in die Theorie einarbeiten müssen. Die Unterrichtseinheiten finden in der Heilpraktikerschule Reinhard Schaub, Raabestraße 14b,  34 119 Kassel statt.

Kursstruktur, Themenübersicht
 

Seminar I Seminar II Seminar III
Rechtskunde, Anamnese,  klinische Untersuchungsverfahren,  Erkrankungen Bewegungsapparat I, differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele 

Erkrankungen Bewegungsapparat II,
Diabetes mellitus I

Notfälle I

differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele

Diabetes mellitus II, Stoffwechselerkrankungen

Erkrankungen Herz-Kreislauf

differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele

 

Seminar IV

Seminar V

Seminar VI und VII

Relevante Inhalte aus der Infektionslehre, STD-Erkrankungen

Erkrankungen Neurologie I

differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele

Erkrankungen Neurologie II

Notfälle II

Hämatologie und Labor differenzialdiagnostische Übungen und Fallbeispiele

Dermatologie

Hormonsystem

Wiederholung und intensives Prüfungstraining

Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerzahlbegrenzung
Zu jeder Lehreinheit stehen Skripte und Fragen zur Nacharbeitung zur Verfügung. Weitere Literatur auf Anfrage! Um effizientes Arbeiten zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl in allen 7 Seminaren auf maximal 12 begrenzt!

Kurleitung
R. Schaub, Heilpraktiker ; es besteht 25- jährige Erfahrung mit Prüfungsvorbereitung für Heilpraktiker in unterschiedlichen Bundesländern!

Teilnahmevoraussetzungen, Gebühren
Das Seminar ist konzipiert für ausgebildete Podologen mit entsprechenden Vorkenntnissen. Die Gebühr für die 7 aufeinander aufbauenden Seminare beträgt 420 €, zahlbar in drei Raten zu 140 €.

Termine zur Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung März 2012
17. November, 09. Dezember 2011,  20. Januar, 03. Februar, 17 Februar, 01. März und 16. März 2012 jeweils von 15.00 bis 22:00 Uhr mit entsprechenden Pausen.

Rückfragen, Anmeldung
Reinhard Schaub, Heilpraktiker
Raabestraße 14 B
34 119 Kassel
Telefon: 0561-890149
E-Mail: info@schaub-heilpraktiker.de


 

Anmeldung Prüfungsvorbereitung sektorale HPP

 

 
 
 
 
 

Reinhard Schaub · Heilpraktiker · Raabestr. 14b · 34119 Kassel
Telefon 0561-890149 · www.schaub-heilpraktiker.de ·
info@schaub-heilpraktiker.de
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